Lagerhalle und Transporter der Lisa Mai

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

(1) Allgemeines

Unsere sämtlichen Angebotsabgaben, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich unter Zugrundelegung der nachstehenden Bedingungen. Etwa entgegenstehende Einkaufsbedingungen unserer Kunden sind unwirksam.
Im Einzelfall getroffene individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGBs. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend. Das Gleiche gilt für zugesicherte Eigenschaften des Kaufgegenstandes.
Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Käufer uns gegenüber abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), sollen aus Beweisgründen schriftlich erfolgen.

(2) Teilnichtigkeit

Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäfts-bestimmungen oder einer Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

(3) Angebote/Auftragsannahme

Die Auftragsannahme erfolgt hinsichtlich Menge, Lieferzeit und Liefermöglichkeit freibleibend. Unsere Angebote sind freibleibend.

(4) Lieferung

Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), werden wir den Käufer hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden werden wir unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere auch ein durch saisonale Erfordernisse bedingter Leergutengpass. Ist mit dem Kunden am Liefertag für die Lieferung ein Zeitrahmen vereinbart, in dem die Anlieferung beim Kunden erfolgen soll, und nimmt der Kunde die anzuliefernde Ware innerhalb des vereinbarten Zeitrahmens nicht an, so hat der Kunde ebenfalls die durch die erneute Anlieferung entstehenden Kosten zu tragen.
Unsere gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte sowie die gesetzlichen Vorschriften über die Abwicklung des Vertrages beim Abschluss der Leistungspflicht (z.B. Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung) bleiben unberührt. Unberührt bleiben auch die Rücktritts- und Kündigungsrechte des Kunden.

(5) Preise/Transportkosten

Die Lieferung unserer Ware erfolgt zu den jeweiligen Tagespreisen. Ist nichts Gesondertes vereinbart, dann sind unsere Preise Nettopreise zuzüglich der zu diesem Zeitpunkt geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Etwa entstehende Transportkosten, soweit sie nicht ausdrücklich im Preis enthalten sind, gehen zu Lasten des Kunden.

(6) Zahlungsbedingungen

Die Zahlung hat, wenn keine anderen schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden, sofort nach Rechnungsausstellung, spätestens mit Lieferung der Ware , ohne jeden Abzug zu erfolgen.
Wir sind berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen Zahlungen des Käufers zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst dann als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird. Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur zahlungshalber, nicht aber an Erfüllung statt angenommen.
Gerät der Kunden in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen i. H. v. 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz als pauschalen Schadensersatz zu verlangen. Der Nachweis eines höheren Schadens durch uns ist zulässig.

(7) Mängelhaftung

Mengenmäßige Mängel sollen sofort nach Empfang der Ware unverzüglich geltend gemacht werden. Andere/nicht erkennbare Mängel sind innerhalb fünf Arbeitstagen nach Lieferung bzw. nach ihrem Erkennen schriftlich geltend zu machen. Andernfalls ist die Geltendmachung ausgeschlossen. Entscheidend ist der Eingang der Mängelrüge bei uns. Bei berechtigten Mängelrügen kann der Kunde als Nacherfüllung nur Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. Hat der Kunde uns eine angemessene Frist zur Ersatzlieferung von mindestens zehn Arbeitstagen gesetzt und erfolgt die Ersatzlieferung nicht innerhalb der Frist, hat der Kunde das Recht den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ist ausgeschlossen. Rechte des Kunden wegen eines Mangels der gelieferten Ware verjähren in einem Jahr. Rückbier kann nur ersetzt werden, wenn der jeweilige Hersteller das Rückbier anerkennt und uns gutgeschrieben hat.
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

(8) Leergut/Pfand

Für Leergut wird der jeweils vereinbarte bzw. allgemein geltende Pfandsatz erhoben, es ist sogleich mit der Rechnung zu bezahlen. Soweit das Leergut unser Eigentum ist, wird es an unsere Kunden nur ausgeliehen und bleibt unser Eigentum. Ist es Eigentum unseres Lieferanten, so behalten wir uns das Besitzrecht aus mittelbarem Besitz vor.

(9) Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der gesamten Geschäftsbeziehung bestehenden Forderungen, insbesondere auch der Zahlungsansprüche aus anderen Lieferungen, unser Eigentum.
Die Weiterveräußerung im Rahmen einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung ist zulässig. In diesem Fall gilt, dass die aus dem Weiterverkauf der Ware entstehenden Forderungen gegen Dritte bereits jetzt durch den Kunden an uns zur Sicherheit abgetreten werden. Wir nehmen die Abtretung an.

(10) Werbematerial/Inventar

Unseren Kunden zur Verfügung gestellte Gegenstände (Leihinventar, Leihreklame) bleiben Eigentum das jeweiligen Herstellers bzw. gekennzeichneten Lieferanten. Bei Verlust oder Beschädigung ist Ersatz zu leisten.

(11) Eheleute-Haftung

Eheleute oder Personenmehrheiten als Kunden handeln und haften uns gegenüber als Selbst- und Gesamtschuldner.

(12) Kontoauszüge

Von uns erstellte Kontoauszüge können innerhalb von 14 Tagen reklamiert werden. Danach gelten sie als anerkannt.

(13) Datenschutz

Die von uns im Rahmen der Geschäftsbeziehung elektronisch gespeicherten persönlichen Daten werden nur in dem benötigten Umfang zum Zwecke der Vertragsabwicklung verwendet. Auf Verlangen des Kunden werden wir jederzeit Auskunft über die bei uns gespeicherten Daten erteilen und ggf. eine Löschung vornehmen. Der Kunde erklärt ausdrücklich seine Einwilligung zur Datenverwendung/-verarbeitung zu dem benannten Zweck. Es gelten die Bestimmungen der DSGVO.

(14) Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Bayreuth, wenn der Kunde Kaufmann ist. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(15) Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der sonstigen Vertragsbestandteile nicht. Die Parteien vereinbaren schon jetzt, dass an die Stelle der unwirksamen oder nichtigen Regelung eine solche tritt, die wirksam ist und den Parteien Gewollten unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten am nächsten steht.